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Über uns

Eltern gestalten Schule – wie Mitwirkung am St. Leonhard Gymnasium Aachen geregelt ist und gelebt wird.

Mitwirkung

Eltern haben zahlreiche Möglichkeiten, an der Gestaltung von Schule mitzuarbeiten. Neben verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten – z. B. in der Bücherei oder bei der Durchführung von AGs – ist die Mitwirkung von Eltern in den Schulen gesetzlich geregelt.

Das Recht der Eltern zur Mitwirkung hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie diese im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG).


Austausch

Laut § 62 (Grundsätze der Mitwirkung) sollen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit.

Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.

Das oberste Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.


Gestaltung

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Mitglieder einer Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. In der Regel finden mindestens zweimal jährlich Sitzungen der Klassenpflegschaften statt, zum Austausch und Informationsfluss über Belange der Klasse.

Zu Beginn des Schuljahres werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden gewählt. Diese gehen als Vertreter der Eltern ihrer Klasse in die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden können mit beratender Stimme an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen.