Mitwirkung
Eltern haben zahlreiche Möglichkeiten, an der Gestaltung von Schule mitzuarbeiten. Neben verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten – z. B. in der Bücherei oder bei der Durchführung von AGs – ist die Mitwirkung von Eltern in den Schulen gesetzlich geregelt.
Das Recht der Eltern zur Mitwirkung hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie diese im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG).